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Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Orientierung bei Qualitätskriterien, Gesundheitsfragen und Versicherungsoptionen

Die wichtigsten Qualitätskriterien sind die Definition von Berufsunfähigkeit (abstrakte vs. konkrete Verweisung), die Rentenhöhe und -laufzeit, sowie Ausschlüsse und Wartezeiten. Achten Sie auch auf Nachversicherungsoptionen — diese erlauben Ihnen, Ihre Deckung später anzupassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei abstrakter Verweisung zahlt die Versicherung, wenn Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben können — unabhängig davon, ob es Arbeitsplätze gibt. Bei konkreter Verweisung müssen Sie nachweisen, dass es für Sie konkret keinen geeigneten Arbeitsplatz gibt. Die abstrakte Verweisung ist üblicherweise die bessere Variante für Sie.

Sie müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten — das ist Ihre Offenbarungspflicht. Falsche oder verschwiegene Angaben können zum Leistungsausfall oder zur Kündigung führen, auch Jahre nach Vertragsabschluss. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas relevant ist, besprechen Sie es lieber mit uns oder dem Versicherer.

Mit einer Nachversicherungsoption können Sie Ihre Deckung bei Lebensereignissen wie Heirat, Kinder oder Gehaltserhöhungen erhöhen — ohne neue Gesundheitsfragen zu beantworten. Das ist besonders wertvoll, wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert oder Ihre Risikogruppe ungünstiger wird.

Ja — wenn Sie in den letzten 5-10 Jahren (je nach Versicherer) wegen psychischer Erkrankungen, chronischer Schmerzen oder Verletzungen in Behandlung waren, müssen Sie das angeben. Versicherer fragen gezielt danach, weil diese Erkrankungen ein Risiko für Berufsunfähigkeit darstellen. Besser Sie erwähnen es selbst, als dass es später entdeckt wird.

Nach Antragsstellung dauert die Prüfung meist 2-4 Wochen. Es gibt oft eine Karenzzeit (Wartezeit) von 3-6 Monaten, in der die Versicherung nicht leistet — Unfallfolgen sind meist ausgenommen. Besprechen Sie diese Fristen beim Vertragsabschluss, damit es später keine Überraschungen gibt.

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